Zum Stand der Aufklärung in Hamburg

Der Nationalsozialistische Untergrund (NSU) verübte in den Jahren 1999 bis 2010 mindestens zehn Morde und drei Sprengstoffanschläge. Im Frühjahr 2018 geht nach 5 Jahren der Prozess vor dem Oberlandesgericht München gegen Beate Zschäpe und vier Unterstützer des NSU zu Ende. Der Prozess wird zur Verurteilung der Angeklagten führen, jedoch keine umfassende Aufklärung der komplexen Hintergründe und Verflechtungen gebracht haben. Wie Ayşe Yozgat in München dem Gericht gesagt hat: „Sie haben wie Bienen gearbeitet, aber keinen Honig produziert. Es gibt kein Ergebnis“.

Wie bundesweit, so war auch in Hamburg die Reaktion auf das Bekanntwerden des NSU von Versprechen und Forderungen geprägt. Der damalige Innensenator Hamburgs, Michael Neumann, sicherte eine „lückenlose Aufklärung“ zu und zeigte sich betroffen1. Doch mehr noch als in anderen Bundesländern gilt: Der NSU-Komplex blieb in Hamburg bisher unaufgeklärt.

 

Am 27.6.2001 ermordete der NSU in Hamburg-Bahrenfeld Süleyman Taşköprü. Die wichtigsten Fragen bleiben offen:

 

  • Welche Rolle spielt die Hamburger Neonazi-Szene im NSU-Komplex im Allgemeinen und bei dem Mord an Süleyman Taşköprü im Besonderen?
  • Wie und von wem wurde Süleyman Taşköprü ausgewählt?
  • Was wusste das Hamburger Landesamt für Verfassungsschutz?
  • Warum wurde ein rassistischer Hintergrund als Tatmotiv nicht verfolgt?

Seit dem Selbstbekenntnis [2] des NSU im November 2011 wird die notwendige umfassende Aufklärung und gesellschaftliche Aufarbeitung des NSU-Komplexes in Hamburg behindert und ihre Notwendigkeit herabgespielt wird. Im Innenausschuss wurden zwar Verbindungen in die Hamburger Neonaziszene vermutet, die Ermittlungen hätten jedoch keine stichhaltigen Hinweise ergeben. Dass Hamburg als Tatortstadt zufällig ausgewählt wurde, ist jedoch mehr als unwahrscheinlich.

Alles, was im NSU-Komplex von Bedeutung ist, lässt sich auch in Hamburg finden. Die Stadt Hamburg spielt eine zentralere Rolle im NSU-Komplex als es der Senat wahrhaben und zugeben möchte. Daher muss Hamburg als Tatortstadt viel stärker im NSU-Komplex mitgedacht werden und der Mord an Süleyman Taşköprü in der Stadt endlich Aufmerksamkeit finden. Wir fragen uns:

 

  • Warum wird in Hamburg ein Untersuchungsausschuss verweigert?
  • Warum wird nicht aufgeklärt?
  • Was machen die am Mord von Süleyman Taşköprü beteiligten Neonazis heute?

1. Der NSU-Mord in Hamburg war kein Zufall: Neonazi-Strukturen in Hamburg!

 

Spätestens seit Ende der 1970er Jahre organisierten sich Neonazis in und um Hamburg. Sie wurden so wirkmächtig, dass ihre Ideen für eine Organisierung der Neonaziszene über Jahre hinweg bundesweit Anhänger_innen fanden.

1980 töteten Neonazis der ‚Deutschen Aktionsgruppen‘ Nguyễn Ngọc Châu und Đỗ Anh Lân bei einem Brandanschlag in der Hamburger Halskestraße. Rechte Jugendliche aus der Skinhead-Szene schlossen sich in den folgenden Jahren zu Schlägertruppen zusammen. Migrant_innen wurden in der Öffentlichkeit angefeindet, an Ampeln aus ihren Autos gezerrt und zusammengeschlagen. Bis heute bekannt sind die brutalen Morde an Mehmet Kaymakçı und Ramazan Avcı 1985, die auf offener Straße von neonazistischen Skinheads umgebracht wurden. Dieses Wissen und die Erfahrungen mit gewalttätigen bis rechtsterroristischen Aktivitäten prägten nicht nur das politische Selbstbewusstsein der Hamburger Neonazis, sondern wurden ebenso wie ihr organisatorisches wie infrastrukturelles Know-How nach 1990 an die Kamerad_innen in den Neuen Bundesländern weitergegeben. Bei der Entfaltung der rassistischen Mobilisierungen, der Hetze und den Morden in den 1990er Jahre, wie den Pogromen in Hoyerswerda, Rostock-Lichtenhagen und den Morden in Solingen und Mölln hatten auch Hamburger Neonazis ihren Anteil. In dieser Zeit wurde auch der spätere NSU politisiert.

Dementsprechend lassen sich Linien von der Hamburger Neonazi-Szene zu dem ziehen, was wir heute als das Geflecht NSU-Komplex kennen. Konkret heißt das: Hamburger Neonazis organisierten Demonstrationen, Konzerte und stellten juristisches Wissen und rechtlichen Beistand zur Verfügung. So trafen sich in den 1990er Jahren Hamburger Neonazis und die späteren Mitglieder und Unterstützer_innen des NSU. Auf diesen Veranstaltungen vernetzte sich das spätere Netzwerk des NSU. Auch zur konkreten Umsetzung der Mord- und Anschlagsserie wurden aus Hamburg Ideen beigetragen. Die Terrorkonzepte des "Führerlosen Widerstands" – kleiner autonom agierender Zellen - wurden u.a. hier geschrieben und diskutiert3.

Später sollte sich das NSU-Kerntrio dafür erkenntlich zeigen: In der zerstörten Wohnung des NSU wurde ein Zettel mit Namen von zehn rechten Organisationen und Personen gefunden, an die der NSU 2002 den sog. „NSU-Brief“ (ein Schreiben und eine Spende) schickte. Auf der Liste stand auch das „Deutsche Rechtsbüro“ und die "Nordische Zeitung" der "Artgemeinschaft" des inzwischen verstorbenen Hamburger Neonazianwalts Jürgen Rieger. Bis heute wurden Beweise wie ein mutmaßlicher Brief des NSU nicht sichergestellt, Hausdurchsuchungen und Ermittlungen nicht durchgeführt.

 

Damals aktive Neonazis in Hamburg sind gegenwärtig nicht verschwunden. In ganz Deutschland tauchen altbekannte Neonazis, wohl angespornt von der massiven deutsch-nationalen Stimmung, wieder auf. Einige sind aus dem NSU-Komplex bekannt. Christian Worch sitzt inzwischen der Partei "Die Rechte“ vor und Thomas Wulff marschiert bei rassistischen MVGida-Demonstrationen in Mecklenburg-Vorpommern mit4. Diese Kontinuität zeigt u.a. der am 17. Dezember 2017 verübte Sprengstoffanschlag am S-Bahnhof Hamburg-Veddel. Der Anschlag wurde mutmaßlich von einem wegen Totschlags verurteilten Neonazi verübt: Zusammen mit einem Neonazi-Kollegen erschlug Stephan K. im Jahr 1992 den 53-jährigen Gustav Schneeclaus, nachdem dieser Hitler als Verbrecher bezeichnet hatte. Obwohl der neonazistische Hintergrund des Beschuldigten und der migrantisch und linksalternativ geprägte Zielort eine politische Tatmotivation nahelegen, wird dies bisher von der Polizei nicht benannt.

Die Morde des NSU hatten für die Neonazi-Szene bisher keine im Ansatz angemessenen Konsequenzen. Die Straf- und Konsequenzlosigkeit, an der sich auch Hamburg durch die Weigerung der Aufklärung massiv beteiligt, versteht die äußerst aktive norddeutsche Nazi-Szene als fatales Signal: Anspielungen und Sympathiebekundungen für den NSU sind auf Rechtsrock-Platten ebenso zu finden wie auf rassistischen Demonstrationen. Gleichzeitig nehmen auch die rassistische Gewalttaten in Norddeutschland zu.

 

2. Ermittlungen in Hamburg

 

In Hamburg ermordete der NSU am 27. Juni 2001 Süleyman Taşköprü in seinem Laden. Die folgenden Ermittlungen waren bis zum Bekanntwerden des NSU, ähnlich wie im gesamten Bundesgebiet, einseitig und größtenteils rassistisch konnotiert. Die Hamburger Beamt_innen, überwiegend aus der Abteilung für „Organisierte Kriminalität“, ermittelten zu möglichen Täter_innen fast ausschließlich im familiären und migrantischen Umfeld des Opfers. Aussagen von Angehörigen, welche einen neonazistischen oder rassistischen Hintergrund erwogen, wurden nicht berücksichtigt. Ein rassistisches Tatmotiv wurde systematisch ausgeblendet. Die Fallanalyse eines bayerischen Profilers von 2006, die ein solches Motiv nahelegte und damit eine frühzeitige Ergreifung des NSU-Kerntrios ermöglicht hätte, wurde innerhalb der bundesweiten Ermittlungsgruppe von Hamburger Ermittler_innen massiv abgelehnt.

 

Alle Ämter für Verfassungsschutz ließen sich von V-Leuten engmaschig aus den Neonazi-Netzwerken berichten, indem sie bevorzugt deren Führungspersonal anwarben. Auch über Hamburger Neonazis haben V-Leute aus anderen Bundesländern viel berichtet und das Landesamt für Verfassungsschutz (LfV) Hamburg behauptet, die Szene im Blick gehabt zu haben. Dennoch bestritt das LfV in den entsprechenden Sitzungen des Innenausschuss, Hinweise auf den NSU gehabt zu haben.

 

Die rassistisch geprägten Ermittlungen im Fall des Mordes an Süleyman Taşköprü sind darüber hinaus im Kontext eines in Hamburg ausgeprägten institutionellen Rassismus zu betrachten. Insbesondere im Zuge der "Drogenbekämpfung" gehören rassistische Polizeikontrollen, oft einhergehend mit unverhältnismäßigen Polizeimaßnahmen, zum Alltag vor allem Schwarzer Menschen. Dieser Praxis fiel im Dezember 2001 der 19-jährige Achidi John zum Opfer, im Februar 2016 der 21-jährige Jaja Diabi. Beide Todesfälle wurden von Klaus Püschel, dem Leiter der Rechtsmedizin am UKE untersucht, der im einen Fall Herzversagen, im anderen Suizid attestierte. Weitere Ermittlungen blieben ebenso wie die Klärung der Verantwortlichkeit aus.

 

Auch im Falle des Sprengstoffanschlags im Dezember 2017 auf der Veddel hat die Hamburger Polizei hat zunächst ein mögliches rassistisches und rechtes Tatmotiv nicht benannt und einen terroristischem Hintergrund bereits am Tattag ausgeschlossen bevor der mutmaßliche Täter gestellt wurde. Die Veddel und Wilhelmsburg sind migrantisch und alternativ geprägte Stadtteile. Einen Sprengsatz an einem zentralen Verkehrsknotenpunkt zwischen diesen Stadtteilen hat nicht nur das Ziel, die hier lebenden Menschen zu verletzen, sondern darüber hinaus ein Bedrohungsszenario und Angst zu schaffen. Dieser Anschlag an diesem Ort ist daher als rassistisch motiviert zu verstehen. Die neonazistische Geschichte des mutmaßlichen Täters bestätigt uns darin. Angst und Verunsicherung zu verbreiten kennzeichnet rechten Terror und reiht sich ein in die zahlreichen und zunehmenden rechten Angriffe und Anschläge der vergangenen Jahre.

 

Institutioneller Rassismus in Hamburg hat nicht nur im Umgang mit Opfern neonazistischer

Gewalt sondern auch mit den Betroffenen von Polizeigewalt Kontinuität.

 

3. Keine Aufklärung nach 2011 in Hamburg – Untersuchungsausschuss jetzt!

 

Trotz der vielen offenen Fragen zur Ermittlungsarbeit der Hamburger Behörden vor und nach dem zufälligen Selbstbekenntnis des NSU 2011 gibt sich der Hamburger Senat mit den Erklärungen von Polizei und LfV zufrieden. Der Verfassungsschutz behauptet, nichts gewusst zu haben. Die Polizei behauptet, ihre Ermittlungen seien nicht anders möglich gewesen, u.a. weil es keine Erfahrung mit rechtem Terror gegeben habe. Mit Blick auf die Geschichte des rechten Terrors in Hamburg eine unverschämte Behauptung. Die Forderung nach einem parlamentarischen Untersuchungsausschuss (PUA) wurde dementsprechend 2014 mit der Begründung abgelehnt, es gebe nicht ausreichend Anhaltspunkte für eine Überprüfung der Hamburger Institutionen. Die Zuständigkeit für strafrechtliche Ermittlungen liege nunmehr bei der Bundesanwaltschaft und es sei Aufgabe des Gerichts in München diesen Fragen nachzugehen.

In den letzten fünf Jahren hat sich gezeigt, dass der Münchner NSU-Prozess die Aufklärungserwartungen, die auch aus Hamburg an ihn herangetragen wurden, nicht erfüllen konnte. Anstelle einer Offenlegung des Unterstützungsnetzwerks des NSU-Kerntrios sowie der behördlichen Anteile am NSU-Komplex, geht es nur um die Verurteilung der fünf Angeklagten. Gleichzeitig waren Untersuchungsausschüsse im Bund und den Ländern wichtige Orte, in denen Schritt für Schritt mehr Einblick geschaffen werden konnte, - trotz des massiven Widerstands der Behörden bei Aktenlieferungen und Aussagen. Nur durch einen Untersuchungsausschuss mit Zugang zu allen Akten können die Rolle Hamburgs und die Umstände des Mordes an Süleyman Taşköprü offen gelegt werden.

Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass es für die Angehörigen elementar ist, eine Antwort auf die Frage zu erhalten, warum ihr Bruder, Vater, Onkel, ihr Angehöriger vom NSU ermordet wurde. Die 'Zufallsthese' blendet aus, dass der NSU über Jahre hinweg strategisch geplant in Deutschland gemordet hat.

Hamburg als Tatort ist kein Zufall. Das Gericht und andere Untersuchungsauschüsse konnten nicht für eine umfassende Aufklärung bzgl. des Tatorts Hamburg sorgen. Es muss jetzt eine ernsthafte Aufarbeitung durch einen Hamburger Untersuchungsauschuss erfolgen. 

 

4. Aus dem NSU-Komplex lernen heißt die Perspektive der Betroffenen ernst zu nehmen

 

Jenseits der offiziellen Ermittlungen haben auch wir als Menschen, die in Hamburg leben, das rassistische Motiv bis 2011 nicht erkannt. Stattdessen nahmen viele die Mordserie einfach nicht wahr oder folgten auch den rassistisch konnotierten Medienberichten. Dies gilt es ebenso kritisch aufzuarbeiten und zu hinterfragen, wie die geringe Empörung und den ausgebliebenen gesellschaftlichen Aufschrei nach Bekanntwerden des NSU 2011. Aus dem NSU-Komplex zu lernen, heißt vor allem die Perspektiven der Opfer und Betroffenen von rassistischen Gewalt- und Mordtaten in den Mittelpunkt zu stellen. Sie wussten um einen rassistischen Tathintergrund, doch ihr Stimmen wurden von der weiß-deutschen Mehrheitsgesellschaft nicht gehört. Rassismus als Motiv muss die Grundannahme in Fällen von Gewalt gegen Geflüchtete, Migrant_innen und People of Color werden, solange bis dies eindeutig ausgeschlossen werden kann.

 

Eine Aufklärung des NSU-Komplexes wird nur durch eine umfassende gesellschaftliche Auseinandersetzung und Thematisierung möglich sein. Um aus dem Komplex lernen zu können, bedarf es nicht nur aktivistischen Engagements, sondern auch politischer Bildungsarbeit. Es braucht eine Zivilgesellschaft, die sich mit den Opfern und Betroffenen solidarisiert. Denn wie es Ibrahim Arslan, Überlebender des rassistischen Brandanschlags in Mölln 1992, immer wieder formuliert: „Die Opfer sind die Hauptzeug_innen des Geschehens“

Wir wollen gemeinsam der Opfer gedenken. Dieses Gedenken verstehen wir als Teil des Kampfes gegen Rassismus. Wir werden den Betroffenen zuhören. Wir stehen solidarisch mit ihnen.

 

5. Forderungen

 

1. Wir fordern die vollständige Aufklärung des Mordes an Süleyman Taşköprü

 

2. Wir fordern die Einsetzung eines parlamentarischen Untersuchungsausschusses in Hamburg der allein die Basis bilden kann für die notwendige umfassende Aufklärung und politische wie gesellschaftliche Aufarbeitung des NSU-Komplexes in Hamburg. Der Untersuchungsausschuss muss eine ernsthafte und umfassende Antwort geben auf die Frage nach den Hintergründen der Ermordung Süleyman Taşköprüs insbesondere zur Beteiligung Hamburger Neonazis. Der Untersuchungsausschuss muss Einsicht erhalten in alle die Hamburger Neonazi-Szene betreffenden Akten des Hamburger Landesamts für Verfassungsschutz.

Der Untersuchungsausschuss muss den institutionellen Rassismus in Polizei und Staatsanwaltschaft sichtbar machen und kritisch einordnen, der verantwortlich ist für die Verdächtigung des Opfers und seiner Familie wie für die Nichtverfolgung eines rassistischen

Tatmotives.

 

3. Wir fordern, dass sich der Senat der Hansestadt Hamburg bei der Familie Süleyman Taşköprüs für die auf rassistischen Stereotypen basierenden Verdächtigungen und Ermittlungen und für die Missachtung ihrer Aussagen entschuldigt sowie sie angemessen entschädigt.

 

4. Wir fordern das Recht auf ein selbstbestimmtes Gedenken der Betroffenen.

 

5. Wir fordern, dass rassistische Motive als Grundannahme vorausgesetzt werden, wenn Flüchtlinge, Migrant*innen und People of Colour Betroffene sind.

 

6. So wichtig ein Parlamentarischer Untersuchungsausschau auch ist - wir misstrauen staatlichen Untersuchungen und fordern unabhängige Untersuchungen und Beschwerdestellen bei rassistischen Vorfällen.

 

Ziel der Auseinandersetzung und Aufklärung in Hamburg muss es sein, dass zukünftig

  • Polizei und Staatsanwaltschaft in Fällen von Gewalt gegen Migrant_innen, People of Colour solange von einem rassistischen Hintergrund ausgehen müssen, bis das Gegenteil bewiesen ist;
  • Zivilgesellschaft, Medien und Öffentlichkeit in Fällen von Gewalt gegen Migrant_innen, People of Colour misstrauisch bleiben gegenüber beschwichtigenden, verharmlosenden und ein rassistisches/neonazistisches Tatmotiv verleugnenden Einschätzungen von Polizei und Staatsanwaltschaft;
  • staatlicher und gesellschaftlicher Rassismus als ein bestehendes Verhältnis verstanden wird, das, um seine gewaltvollen Folgen zu verhindern, eine andauernde kritische Auseinandersetzung notwendig macht. Eine unabdingbare Form der kritischen Auseinandersetzung mit Rassismus ist die Erinnerung an in der Stadt verübte rassistische Gewalttaten und ihre Opfer.

 

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Fußnoten :

[1] Vgl. Abendblatt, 21.11.2011: „Neumann sichert Migranten lückenlose Aufklärung zu“. https://www.abendblatt.de/hamburg/article108177576/Neumann-sichert-Migranten-lueckenlose-Aufklaerung-

zu.html

[2] Vgl. "Selbstbekenntnis" drückt aus, dass es ohne ein staatliches Zutun ein freiwilliger Entschluss der Nazis war, den Ort und Zeitpunkt der Verbreitung ihrer Botschaft zu veröffentlichen. Neben dem Tatbekenntnis, ist beim Selbstbekenntnis der zentrale Kern, ein Aufruf an die rechte Szene zur Fortsetzung des Begonnenen. Das im politischen Diskurs verwendete Begriff "Selbstenttarnen" ist hingegen unbeabsichtigt verniedlichend und unzutreffend. Es drückt aus, dass eine Sache offengelegt und beendet ist.

[3] Anfang der 1990er Jahre schrieben die Hamburger Neonazis Fiebig und Scholz das Guerilla-Papier „Eine

Bewegung in Waffen“. In der Nazizeitschrift Hamburger Sturm wurde Ende der 1990er über Führerlosen

Widerstand und Untergrundaktivitäten diskutiert [Fußnote wird nochmal überarbeitet].

[4] Vgl. https://www.endstation-rechts.de/news/npd-gibt-bei-mvgida-in-boizenburg-den-ton-an.html